Teil IV der Serie zur EU-Interessenvertretung
Erfolgreiche Interessenvertretung setzt möglichst früh im Gesetzgebungsverfahren an, das gilt auch in der Europäischen Union. Der Grund hierfür ist naheliegend: Wenn erst einmal ein formeller Vorschlag vorliegt, sind Änderungen nur mit deutlich erhöhtem Aufwand zu erreichen.
Daher ist der Kommission besondere Aufmerksamkeit zu schenken, denn ohne einen Kommissions-Vorschlag wird kein Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt.
Lobbying in Richtung Kommission wird folgerichtig von allen erdenklichen Akteuren ausgeübt: Drittländer, internationale Organisationen, Mitgliedstaaten, darunter auch einzelne Regionen bzw. Länder, Experten sowie nationale und europäische Dachverbände.










